Rahmenbedingungen

 

Erstgespräch

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren Sie zunächst per Mail oder Telefon ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir uns gegenseitig kennenlernen und Informationen austauschen können.

Für das Erstgespräch verrechne ich das übliche Honorar.

Honorar

Für eine Psychotherapie-Einheit zu 50 min verrechne ich € 100,-. Je nach Krankenversicherung erhalten Sie bei entsprechender Diagnose einen Zuschuss zwischen € 31,50 und € 45,- pro Sitzung.

Nach Absprache sind Sozialtarife für Menschen in finanziell schwierigen Situationen möglich.

Kassenzuschuss

Die Höhe des aktuellen Zuschusses für Psychotherapie können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen, ebenso die Voraussetzungen dafür. Beim Erstgespräch informiere ich Sie außerdem über die notwendigen Schritte und wir können Fragen gemeinsam klären.

 

Dauer und Frequenz

Die Dauer eine Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, was Sie in Ihrem Prozess erreichen möchten.

Eine Frequenz von wöchentlichen oder 14tägigen Sitzungen hat sich bewährt.

Absageregel

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, so teilen Sie mir dies bitte spätestens 24 Stunden vorher mit. Ansonsten wird das normale Honorar verrechnet.

Verschwiegenheitspflicht

Alles, worüber in einer Psychotherapie gesprochen wird, bleibt zwischen TherapeutIn und KlientIn. Auch in der Supervision werden selbstverständlich keine Namen oder andere persönliche Daten preisgegeben. Zu dieser Verschwiegenheit sind PsychotherapeutInnen gesetzlich verpflichtet.